Der Gesetzgeber schreibt bei einem Immobilienverkauf oder einer Vermietung die Vorlage eines Energieausweises vor. Es reicht nicht aus, den Ausweis bei Vertragsabschluss bereitzuhalten. Der Energieausweis muss bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen.
Dem Energieausweis entnehmen Sie Angaben zum energetischen Zustand einer Immobilie. Auf dieser Grundlage sollen potentielle Käufer oder Mieter erfahren, mit welchen Energiekosten zu rechnen ist. Mit dem
Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis
gibt es zwei verschiedene Arten von Ausweisen. Vom Tag der Ausstellung an ist der Ausweis zehn Jahre lang gültig. Falls jedoch während dieser Zeit energetische Verbesserungen des Gebäudes vorgenommen werden, empfiehlt es sich, einen neues Ausweis ausstellen zu lassen, da in der Regel eine Wertsteigerung des Gebäudes erzielt wurde.

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