Freistehendes sehr gemütliches Einfamilienhaus in Emmerich-Praest. Der große und neu angelegte Garten, liegt hinter dem Haus und ist von Straße her nicht ohne weiteres zu sehen. Das Haus ist nicht nur von außen, sondern auch von Innen sehr ansprechend und gemütlich. Baujahr 1951, Sanierung im Jahre 1995 und 2003 (alle Fußböden, Fliesen, komplette sanitären Einrichtung, neue Gas-, Wasser- und Stromleitungen), Sauna, geflieste Terrasse, großer neu angelegter Garten, hochwertige Einbauküche (inklusiver Side by Side Marken-Kühlschrank), uvm. Im Jahr 2016 wurden in den beiden Garagen neue Stromleitungen gelegt. Das Dach wurde im Jahr 2016 isoliert.
Das gemütliche Objekt liegt in einer ruhigen Sackgasse. In der Nähe befinden sich: Kindergaren, Grundschule, Bäckerei, Lebensmittelladen, Banken, Reit- und Sportverein. Ebenso gute Bus- und Zugverbindungen nach Niederlanden, Wesel, Ruhrgebiet, Rees, Emmerich etc. Durch die attraktive Lage zwischen den Städten Emmerich am Rhein und Rees haben sich in den letzten Jahren viele junge Familien hier angesiedelt.
Übernahme:
Nach Absprache mit dem Verkäufer
Besichtigungen:
Nur nach vorheriger Terminabsprache mit Rücksicht auf den Verkäufer. Terminabsprache unter: 02822 539639 oder aus den Niederlanden 0031 (0) 2822 539639
Provision:
Vom Käufer ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages eine Vermittlungsprovision von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Gesamtkaufpreis an die Seyrek Immobilien zu zahlen.
Allgemein:
Sämtliche, in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers, oder eines Dritten. Insbesondere im Falle älterer, bewohnter oder umgebauter Immobilien kann letzten Endes nicht immer gewährleistet werden, dass der neueste Stand der Technik eingehalten ist und das Objekt daneben allen Anforderungen Stand hält. Der Makler übernimmt in der Folge keine Gewähr für die Richtigkeit der von ihm lediglich weitergegebenen Informationen zur Beschaffenheit der Immobilie und/oder deren uneingeschränkter Eignung zu einer vorgesehenen Nutzung. Soweit der Makler neben der eigenen Sorgfalt auch für eigene Auskünfte haftet, ist diese Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beschränkt. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.