§ 1 Weitergabe
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht weitergeleitet und vervielfältigt werden. Kommt infolge befugter oder unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dieses ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe. Im Falle der Weitergabe haftet der Empfänger sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäuferprovision, sofern wir diese nicht von den Vertragschließenden erhalten.
§ 2 Angebot
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Die objektspezifisch Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Lagebezogene Angaben basieren auf Internet o.a. und geben keinerlei Garantie für die tatsächliche Wert- und Wertsteigerungssituation. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
§ 3 Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies binnen sieben Tage unter Beifügung des Nachweises uns schriftlich zu informieren. Erkennen Sie unsere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an und Sie können sich auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen. Somit ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision fällig.
§ 4 Zustandekommen des Provisions- /Honoraranspruchs
Die Bekanntgabe der Objektadresse geschieht unter ausdrücklichen Hinweis auf unsere Provisionsforderung im Falle des Ankaufs. Unser Provisionsanspruch entsteht mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglichen angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so beeinträchtigt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Maklervertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
§ 6 Fälligkeit des Honoraranspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,0 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig.
§ 7 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt, und soweit der Aufwendungsersatzanspruch vereinbart worden ist.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden. Der Makler nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§ 9 Honorarsätze / Provisionssätze
Die nachstehenden Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Makler und Kunde wie folgt vereinbart. Kaufverträge: Bei An- und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen, vom Käufer in Höhe von 2,38 % (bei einem Objekt unter € 50.000,00 beträgt die Mindestprovision € 2.000,00). Soweit auf unserem Exposé im Einzelfall keine anderen Angaben ersichtlich sind. Erbbaurecht: Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten, berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber in Höhe von 2,38 %. Soweit auf unserem Exposé im Einzelfall keine anderen Angaben ersichtlich sind. An- und Vorkaufsrecht: Bei Vereinbarung von An- und Verkaufsrechten, berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten in Höhe von 1,19 %. Soweit auf unserem Exposé im Einzelfall keine anderen Angaben ersichtlich sind. Vermietung und Verpachtung: Bei Wohnraummietverträgen 2,38 Nettomonatsmieten vom Vermieter; Im gewerblichen Bereich 2,38 Monatsmieten vom Mieter, soweit auf unserem Exposé im Einzelfall keine anderen Angaben zu sehen sind. Die vorstehend genannten Provisions-/Honorarsätze verstehen sich jeweils inklusive Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (derzeit 19%).
§ 10 Tätig werden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Wir werden uns dabei auf eine neutrale Vermittlertätigkeit beschränken. Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
§ 11 Haftung für die Bonität
Für die Bonität der vermittelten Partei haftet nicht der Makler.
§ 12 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 13 Angaben im Angebot
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem Dritten stammen und von ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Änderungen bleiben vorbehalten. Mögliche behördliche Auflagen können die Planung und m²-Zahlen verändern. Die Gebäudeabbildungen sind Darstellungen aus der Sicht des Erstellers. Die Mustermöblierung und Dekorierung ist nicht im Preis inbegriffen - sie dient nur als Einrichtungsvorschlag.
§ 14 Einwilligung / Zustimmung
Sie als Interessent erklären mit Anforderung und Erhalt dieses Exposés ausdrücklich, die Einwilligung für Telefonanrufe und Kontaktaufnahme per SMS, Fax und Email zum Zwecke der Beratung und Information zum Immobilienangebot. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken wird ausgeschlossen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Hinsichtlich des Datenschutzes wird auf den Datenschutzhinweis auf unserer Homepage verwiesen.